Re: Gerade bei WLAN Utopie - WLAN-Treiber: Hacken im Vorbeifahren
> > > Keine mir bekannte Karte, die auf einem Atheros-Chipsatz beruht, hat
> > > eine Firmware.
[…]
> > Ah - ihr nennt das Ding anders.
> > Im Grunde ist es aber das selbe.
>
> Nein, ist es nicht. Nochmal FIRMWARE wird bei der Initialisierung des
> Geraetes in das Geraet geladen und laeuft genau dort und eben NICHT
> auf Deinem Rechner.
>
> TREIBER hingegen laufen sehr wohl auf Deinem Rechner und sorgen
> dafuer, dass das Betriebssystem mit dem Geraet reden kann.
>
> Das HAL-Zeugs von Atheros ist komplementiert den TREIBER; FIRMWARE
> brauchen die Atheros-Geraete nicht.
OK - ihr habt mich überzeugt.
Es gibt bei Atheros eine Softwareschicht die auf dem Hauptprozessor
läuft und in vielem ähnliche Funktion hat wie die auf dem
Kartenprozessörchen laufende Firmware.
Walks like a duck, quacks like a duck…ist aber eine kleine Gans und
keine Ente.
(Als Biologe müsste ich mich mit solchen Unterscheidungen
auskennen…)
[Zulassung]
> Unter OpenBSD gibt es z.B. Treiber fuer Atheros, die komplett ohne
> Binary-Only-Code auskommen — ja, auch ohne HAL. Reverse Engineering
> macht’s moeglich (u.a. auf http://kerneltrap.org ist dazu einiges zu
> finden).
Reverse Engineering ist ein vornehmes Wort für Klau!
> Die Linuxer sind sich wohl noch nicht so ganz einige, ob reverse
> Engineering nun in Ordnung ist oder nicht. Ebenfalls auf kerneltrap
> nachzulesen.
>
> RE hin oder her — es existieren BLOB-freie Treiber fuer Atheros, und
> damit ist das Argument, man *duerfe* keine Doku (oder komplett offene
> Sourcen) zur Verfuegung stellen, weil man damit gegen irgendwelche
> Vorschriften verstoesst, praktisch hinfaellig.
Inwiefern werden geltende Verordnungen von der Existenz von geklauten
Informationen in irgendwelchen Webforen betroffen?
> Es koennte allenfalls sein, dass die Verwendung von Atheros-Karten
> unter OpenBSD nicht zulaessig ist,
So war es damals mit ISDN-Karten und Linux. Die ISDN-Karten *konnten*
unter Linux betrieben werden, durften aber nicht.
> aber auch da streiten sich die
> Gelehrten. Meiner Meinung nach waere die Verwendung nur dann
> unzulaessig, wenn das Geraet mit Einstellungen betrieben wird, die im
> jeweiligen Land nicht erlaubt sind (z.B. Verwendung nicht
> zugelassener Frequenzen).
Wenn du die Karte nicht in der zugelassenen Konfiguration (Hard- und
Software) betreibst is die Zulassung hinfällig.
Wie beim Auto:
Da darfst du auch nicht mit schmalen Reifen zur Zulassungsstelle und
dann nicht eingetragene breite Schlappen aufschrauben.
Ist aber im Grunde auch Egal.